Abluftreinigungsanlagen

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Abluftreinigungsanlagen mindern in der Schweine- und Hühnerhaltung die Emissionen an Ammoniak, Gerüchen und Staub. Sie setzen eine geschlossene Gebäudehülle mit Zwangslüftung voraus, da die Abluft der Ställe in Kanälen gesammelt und mithilfe von Ventilatoren durch die Reinigungsanlage geleitet werden muss. Es stehen verschiedene Techniken zur Verfügung (Tab. 2). Es dürfen sowohl fördertechnisch also auch bezogen auf den Immissionsschutz nur solche Techniken eingesetzt werden, die im Sinne der TA Luft (2021), Anhang 12, qualitätsgesichert sind und dauerhaft eine hohe Reinigungsleistung gewährleisten.

Tab. 2: Techniken und Mindestreinigungsleistungen eignungsgeprüfter und qualitätsgesicherter Abluftreinigungsanlagen (TA Luft 2021)

Parameter

Art der Abluftreinigungsanlage
Biofilter Rieselbettreaktor Chemowäscher Zwei- oder mehrstufige Anlage
Emissionsminderungsgrad
Geruch im Reingas

Konzentration

Geruchsart


< 300 GEE/m3

kein Rohgasgeruch im Reingas


1)

1)


< 300 GEE/m3

kein Rohgasgeruch im Reingas

Abscheidegrad

Ammoniak/N-Entfrachtung

Gesamtstaub/PM10-Staub


> 70  %2)

> 70 %

> 70 %

> 70 %


> 70 %

> 70 %


> 70 %

> 70 %

GEE = europäische Geruchseinheit

1) Einstufige Chemowäscher sind nicht geeignet, die Kriterien des Geruchsabbaus zu erzielen.

2) Wirkung nur bei entsprechender Auslegung und Betrieb mit Ansäuerung und geregelter Abschlämmung.


Voraussetzungen für die Anerkennung und den ordnungsgemäßen Betrieb sind:

  • Nachweis der Reinigungsleistung des Anlagentyps im Rahmen eines unabhängigen Prüfverfahrens entsprechend den Mindestanforderungen der TA Luft (2021), Anhang 12 (Kriterien für die vorgezogene Qualitätsprüfung von Abluftreinigungen in der Tierhaltung zu Nummer 5.4.7.1 der TA Luft, insbesondere DLG-Prüfung „Abluftreinigungssysteme”, https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/tests/suche-nach-pruefberichten/, und VERA-Verifizierungsurkunden (Verification of Environmental Technologies for Agricultural Production), https://www.vera-verification.eu/de/vera-urkunden/).
  • Dimensionierung, Bau und Betrieb entsprechend den in den Prüfberichten ausgewiesenen relevanten verfahrensspezifischen Kenndaten (z. B. Filterflächenbelastung, pH-Wert und Leitfähigkeit im Waschwasser, Nutzungsdauer von Filtermaterialien) und Einhaltung der Anforderungen an die Arbeits- und Gerätesicherheit.
  • Tägliche Überwachung und Kontrolle der Anlagen sowie Aufzeichnung der betriebsrelevanten Parameter in einem elektronischen Betriebstagebuch (z. B. Abluftvolumenstrom, Druckverlust, Strom- und Wasser- verbrauch, Säureverbrauch, pH-Wert, Leitfähigkeitswert, Abschlämmung, Anlagenstatus in Betrieb/außer Betrieb) zum Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebes.
  • Regelmäßige Reinigung und Wartung der Anlagen im Rahmen eines Wartungsvertrages entsprechend Vorgaben der Hersteller bzw. Angaben in den Prüfberichten.

Beim Einsatz anorganischer Säuren, wie z. B. Schwefelsäure, zur pH-Wert-Regelung sind die in den Prüfberichten ausgewiesenen Sicherheitsbestimmungen der Arbeits- und Chemikaliensicherheit (Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrstoffverordnung) zu beachten. Zudem sind die baulichen Anforderungen an die Lagerung und den Umgang mit Säuren entsprechend der Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 2020) zu berücksichtigen. Das angesäuerte Waschwasser ist separat zu lagern.


Biofilter

Funktionsprinzip

Bauliche Ausführung

Managementhinweise

Einsatz

Rieselbettfilter

Funktionsprinzip

Bauliche Ausführung

Managementhinweise

Einsatz

Chemowäscher

Funktionsprinzip

Bauliche Ausführung

Managementhinweise

Einsatz

Mehrstufige Verfahren

Funktionsprinzip

Bauliche Ausführung

Managementhinweise

Einsatz

Literatur