InKalkTier-Bewertung Emissionspotenziale - Managementvoraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* | *bei nicht eingestreuten, befestigten Flächen (planbefestigt sowie perforiert) durch tägliche Kontrolle und bei Verschmutzung Reinigung dieser Flächen | ||
* | *oder bei planbefestigten, eingestreuten Ausläufen durch min. 3 Mal wöchentliches Abschieben sowie eine weitgehende Überdachung des Auslaufs | ||
*oder in Festmistverfahren durch regelmäßiges Entmisten und Nachstreuen, sodass die Einstreu trocken und sauber bleibt und eine vollständige Bindung von Kot und Harn durch die Einstreu erreicht wird, alternativ Sicherstellung eines geregelten Jaucheabflusses durch Gefälle und Rinnen | |||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021 | TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021 | ||
Version vom 3. April 2024, 19:02 Uhr
Das Management hat Einfluss auf das Emissionspotenzial eines jeden Haltungsverfahrens. Die Datengrundlage reicht jedoch nicht aus, um Managementvarianten direkt in die Bewertung einzubeziehen. Aus diesem Grund wurden Managementvoraussetzungen definiert. Beschrieben wurden diese Voraussetzungen ausgehend vom Management während der Emissionsmessungen, die der Bewertung des Emissionspotenzials für Ammoniak zugrunde liegen. Zusätzlich wurden die gute fachliche Praxis (UBA, KTBL 2021) sowie die TA Luft (2021) berücksichtigt.
Die Managementvoraussetzungen gelten insbesondere für die Emissionspotenziale von Ammoniak, aber auch für die Emissionspotenziale von Geruch werden vergleichbare Auswirkungen des Managements erwartet.
Managementvoraussetzungen Schweinemast
Größtmögliche Trockenheit und Sauberkeit durch
- Einsatz verlustarmer Tränke- und Fütterungssysteme
und
- bei nicht eingestreuten, befestigten Flächen (planbefestigt sowie perforiert) durch tägliche Kontrolle und bei Verschmutzung Reinigung dieser Flächen
- oder bei planbefestigten, eingestreuten Ausläufen durch min. 3 Mal wöchentliches Abschieben sowie eine weitgehende Überdachung des Auslaufs
- oder in Festmistverfahren durch regelmäßiges Entmisten und Nachstreuen, sodass die Einstreu trocken und sauber bleibt und eine vollständige Bindung von Kot und Harn durch die Einstreu erreicht wird, alternativ Sicherstellung eines geregelten Jaucheabflusses durch Gefälle und Rinnen
Literatur
TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021
UBA, KTBL (Hrsg., 2021): Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft mindern - Gute Fachliche Praxis. http://www.ktbl.de/themen/ammoniakemissionsminderung-gute-fachliche-praxis, Zugriff am 5.03.24