InKalkTier-Bewertung Emissionspotenziale - Qualität der Datengrundlage: Unterschied zwischen den Versionen
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|+ style="text-align:left |Tabelle 2: Angaben zur Berechnung der Qualität der Datengrundlage eines Haltungsverfahrens der Produktionsrichtung Schweinemast | |+ style="text-align:left |Tabelle 2: Angaben zur Berechnung der Qualität der Datengrundlage eines Haltungsverfahrens der Produktionsrichtung Schweinemast | ||
|'''Verfahrensspezifische Größe''' | |'''Verfahrensspezifische Größe''' | ||
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|'''NH<sub>3</sub>-Minderungspotenzial''' | |style="text-align:center"|'''NH<sub>3</sub>-Minderungspotenzial''' | ||
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Version vom 6. März 2024, 00:12 Uhr
Die Qualität der Datengrundlage gibt an, welcher Qualität die den Berechnungen in der Web-Anwendung InKalkTier zugrunde liegenden Daten sind. Hierbei stellt die qualitative Einordnung in die drei Stufen "hoch", "mittel" und "gering" eine Expertenschätzung der projektbegleitenden KTBL-Arbeitsgruppe "Bewertung von Haltungsverfahren hinsichtlich Emissionen" dar.
Darstellung in der Web-Anwendung
Im Bewertungsaspekt Emissionspotenziale wird die "Qualität der Datengrundlage" mit drei Kreissymbolen gekennzeichnet:
- "hoch" - ein gefüllter Kreis
- "mittel" - ein halb gefüllter Kreis
- "gering" - ein leerer Kreis
Zunächst sind diese Angaben ausgeblendet und können mit dem Toggle-Button "Qualität der Datengrundlage" am unteren Ende des Bereichs Emissionspotenziale eingeblendet werden.
Emissionspotenzial Ammoniak
Zur Bestimmung der Qualität der Datengrundlage werden die verfahrensspezifischen Eingangsgrößen für die Stoffflussmodelle, die zur Bewertung des Ammoniak(NH3)-Emissionspotenzials verwendet werden, herangezogen. Sie umfassen die Emissionsraten aus Ställen und Wirtschaftsdüngeraußenlagern sowie die Minderungsfaktoren emissionsmindernder Maßnahmen. Diese Daten werden anhand der in Tabelle 1 definierten Kriterien in drei Qualitätsstufen eingeteilt.
Qualität der Datengrundlage | Qualitätsstufe | Mindestanforderungen |
---|---|---|
hoch | 3 |
|
mittel | 2 |
|
gering | 1 |
|
Um die Qualität der Datengrundlage für das Emissionspotenzial eines Haltungsverfahrens zu klassifizieren, wird ein gewichteter Mittelwert der Qualitätsstufen der einzelnen verfahrensspezifischen Eingangsgrößen berechnet. Dieser gewichtete Mittelwert ermöglicht es, die Qualität der Datengrundlage als hoch, mittel oder gering einzustufen. Die Berechnung des gewichteten Mittelwerts erfolgt unter der Berücksichtigung des Emissionsanteils von Stall und Wirtschaftsdüngeraußenlager. Die genaue Methode für die Berechnung des gewichteten Mittelwerts ist in den Gleichungen 1-3 aufgeführt.
Beispielhaft wird nachfolgend die Qualitätsstufe für ein Haltungsverfahren der Schweinemast berechnet. Tabelle 2 enthält die hierfür notwendigen Angaben. Die Berechnung (Gl. 4-6) ergibt für das Beispielverfahren gerundet eine mittlere Qualität der Datengrundlage (Gl. 4).
Verfahrensspezifische Größe | Standard-NH3-Emissionsrate
ER kg/(TP‧a) |
NH3-Minderungspotenzial
MP % |
Qualität der Datengrundlage | Qualitätsstufe |
Emissionsrate Stall | 3,4 | - | hoch | 3 |
Minderungsfaktor Stall | - | 50 | mittel | 2 |
Emissionsrate WD-Lager | 0,8 | - | mittel | 2 |
Minderungsfaktor WD-Lager | - | 90 | gering | 1 |
Emissionspotenzial Geruch
Die Einordnung der Qualität der Datengrundlage für die Bewertung der Emissionspotenziale von Geruch erfolgt je Produktionsrichtung. Die Qualität der Datengrundlage ist in der "InKalkTier-Bewertungsmethode Emissionspotenzial Geruch" beschrieben und entsprechend Tabelle 3 definiert.
Qualität der Datengrundlage | Mindestanforderungen |
---|---|
hoch | basierend auf systematischen Raster- bzw. Fahnenbegehungen (Immission) bei mehreren Betrieben |
mittel | vergleichende Erhebungen der Geruchskonzentrationen von passiven Flächenquellen (Haubenmessungen), Kurzzeitmessungen der Emissionen von gefassten Punktquellen in der Abluft, jeweils auf mehreren Betrieben |
gering | Konventionswerte, Expertenschätzungen durch die Arbeitsgruppe, Erhebungen, die die quantitativen und qualitativen Anforderungen der Stufen „mittel“ oder „hoch“ nicht erfüllen sowie punktuelle Untersuchungen |